„Ist das Streiken für Bildung eigentlich legal?“
Im Prinzip Ja. Aber deshalb nicht zwingend ohne Konsequenzen!
Nach dem §8 des deutschen Grundgesetzes ist es ein Grundrecht, seine Meinung offen zu vertreten.
Das Grundgesetzt ist dabei allen übrigen Gesetzen übergeordnet, damit natürlich auch der Schulpflicht oder auch dem Arbeitsrecht. Ein Streik zur Vertretung und Durchsetzung der eigenen Meinung bzw. legitimer Forderungen ist daher grundsätzlich zulässig.
Um auch ohne Konsequenzen zu sein, bedarf es zusätzlich einem hohen Akzeptantzgrad in der Bevölkerung. D.h.: Je legitimer die Forderungen und je höher die Anzahl der Personen, die diese Ansichten vertreten und aktiv unterstützen, desto besser ist die Wirkung und desto kleiner ist die Wahrscheinlichkeit möglicher Konsequenzen!
Das Beispiel der Gewerkschaften zeigt, dass eine hartnäckige und geschlossene Streikbereitschaft in fast allen Fällen auch eine weitgehende Umsetzung der Forderungen nach sich zieht.
Die Forderungen nach guter Bildung und Chancengleichheit hat zum Leidwesen kapitalistischer Parteien einen sehr hohen Akzeptanzgrad. Und das ist auch gut so.
Deshalb empfehlen wir:
Leute zieht's durch und kommt mit uns auf die Straße!
Let's go to STRIKE!! |